Elektronische ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungAb 1.1.2025 gilt das erweiterte Meldeverfahren
| 2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die bisherige papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgelöst. Zum 1.1.25 ist das eAU-Verfahren weiterentwickelt worden. Es gibt folgende Neuerungen: |
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255033