Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Drittstaatentätigkeiten zählen künftig mit – EuGH ändert Berechnungsgrundlage

MehrstaatentätigkeitDrittstaatentätigkeiten zählen künftig mit – EuGH ändert Berechnungsgrundlage

Abo-Inhalt16.03.20266 Min. LesedauerVon Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

Der EuGH hat eine für Mehrstaatentätigkeiten zentrale Auslegungsfrage entschieden: Bei der Prüfung, ob ein Arbeitnehmer einen „wesentlichen Teil“ seiner Tätigkeit im Wohnstaat ausübt, sind künftig sämtliche unter dem Arbeitsvertrag erbrachten Tätigkeiten zu berücksichtigen – also auch Arbeitseinsätze in Drittstaaten. Damit wird die bisherige deutsche Verwaltungspraxis aufgegeben. Für international tätige Unternehmen kann dies zu einer veränderten Festlegung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts führen – insbesondere im Rahmen von A1-Verfahren und deren Verlängerung.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50774668

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte