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ArbeitgeberleistungenMitarbeitern Massagen gewähren – das gilt für die Lohnabrechnung

Abo-Inhalt03.12.20254 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Immer wieder gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Massagen. Manchmal, indem die Kosten einer Massage übernommen werden und manchmal, indem der Masseur vom Arbeitgeber beauftragt wird, direkt in den Betrieb kommt und vor Ort die Mitarbeiter massiert. Doch entsteht durch die kostenlose Massage für den Mitarbeiter steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn? Und wenn ja, welche Besteuerungsmöglichkeiten gibt es?

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AUSGABE: VVP 3/2026, S. 23 · ID: 50645723

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