PersonalmanagementFormularmäßige Freistellungsberechtigung ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist unwirksam
Eine formularmäßige Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitgeber berechtigt, einen Arbeitnehmer ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam. So jedenfalls sieht es das LAG Niedersachsen und hat den Arbeitgeber dazu verurteilt, eine Entschädigung für den Entzug des Dienstwagens nach Freistellung während der laufenden Kündigungsfrist zu zahlen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Gebietsleiter sein Arbeitsverhältnis gekündigt, woraufhin ihn der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freistellte und die Rückgabe des Dienstwagens forderte. Der Gebietsleiter folgte dieser Anweisung, erhielt jedoch keine Entschädigung für den Dienstwagenentzug. Die vertraglichen Regelungen im Dienstwagenvertrag erlaubten dem Arbeitgeber, den Dienstwagen unter bestimmten Bedingungen, darunter die Freistellung, zurückzuverlangen. Der Gebietsleiter argumentierte, dass diese Klauseln unwirksam seien und ihm eine Entschädigung zustünde.
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AUSGABE: VVP 3/2026, S. 4 · ID: 50716710