BetriebsausgabenBetriebs-Pkw: So erschüttern Sie den Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung
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Für betriebliche Pkw sind die Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Weil aber die allgemeine Lebenserfahrung besagt, dass solche Fahrzeuge auch privat genutzt werden, muss parallel eine Privatentnahme versteuert werden. Die vermeiden Sie, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Pkw gar nicht privat genutzt haben. VVP erklärt, welche Möglichkeiten Ihnen dafür zur Verfügung stehen.
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AUSGABE: VVP 3/2026, S. 13 · ID: 50681539