Provision/CourtageMuss ein Vermittler dem VN die Höhe seiner Vergütung ungefragt offenlegen?
Abo-Inhalt29.01.20266 Min. Lesedauer IWW
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Versicherungsvermittler sind nach der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verpflichtet, dem Versicherungsnehmer (VN) beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über die Vergütung zu machen. Gehört hierzu auch die Angabe über die Höhe der Vergütung, die er vom Versicherer bekommt? Muss er diese generell oder abhängig von der jeweiligen Situation dem VN auch ungefragt mitteilen? Und was ist, wenn der VN gezielt die Vergütungshöhe erfragt? Darf der Vermittler die Auskunft dann verweigern? Der Beitrag behandelt all diese Fragen.
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AUSGABE: VVP 3/2026, S. 5 · ID: 50682534