DigitalisierungKann Versicherer Abruf der Abrechnungen aus dem „Postkorb der Vermittlerwelt“ verlangen?
Ein VVP-Leser fragt: Ein Versicherer teilt uns mit, dass er keine Abrechnungen mehr per Post verschickt. Wir sollen unsere Abrechnungen aus dem „Postkorb der Vermittlerwelt“ abrufen. Meine Anfrage/Bitte, uns die Abrechnungen per E-Mail zu schicken, wurde abschlägig beantwortet. Muss mir der Versicherer die Abrechnungen zur Verfügung stellen? Kann jeder Versicherer, mit dem wir zusammenarbeiten, verlangen, dass ich aus der jeweiligen „Welt“ alles herunterlade. Der Aufwand ist aus meiner Sicht unzumutbar.
Antwort — Der Grundsatz lautet: Einen Zwang zum elektronischen Postversand gibt es zwischen den hier beteiligten Unternehmern nicht; eine gesetzliche Grundlage fehlt. Daher gilt: Will der Versicherer, dass Sie am elektronischen Postversand teilnehmen, muss er das mit Ihnen vereinbaren. Sofern Sie der elektronischen Übermittlung von Provisions-/Courtageabrechnungen nicht zustimmen wollen, muss der Versicherer Ihnen diese, die als „sonstige Rechnung“ gelten, in Papierform übermitteln. Sie haben hier das Gesetz als Argument auf Ihrer Seite (§ 14 Abs. 1 S. 4 und 5 UStG). Allerdings sollten Sie im Blick haben, dass der Versicherer in diesem Fall die Zusammenarbeit beenden könnte. Eine „kaufmännische“ Abwägung wäre daher im Vorfeld opportun.
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AUSGABE: VVP 2/2026, S. 1 · ID: 50668724
