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Feb. 2026

WettbewerbsrechtOLG Dresden untersagt Versicherungsmaklern Werbung mit Attribut „unabhängig“

Abo-Inhalt13.01.20262 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

Versicherungsmakler dürfen in ihrer Werbung nicht mit dem Begriff „unabhängig“ auftreten, sofern sie – wie branchenüblich – von Versicherern eine Courtage erhalten, so das OLG Dresden. Was tun?

OLG Dresden mit wettbewerbsrechtlicher Auslegung

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AUSGABE: VVP 2/2026, S. 4 · ID: 50634181

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