WettbewerbsrechtOLG Dresden untersagt Versicherungsmaklern Werbung mit Attribut „unabhängig“
Versicherungsmakler dürfen in ihrer Werbung nicht mit dem Begriff „unabhängig“ auftreten, sofern sie – wie branchenüblich – von Versicherern eine Courtage erhalten, so das OLG Dresden. Was tun?
OLG Dresden mit wettbewerbsrechtlicher Auslegung
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AUSGABE: VVP 2/2026, S. 4 · ID: 50634181

