VermittlerrechtÜberblick: Finfluencer und Versicherungen: Was sie dürfen und was sie nicht dürfen
Finfluencer sind in den gängigen sozialen Medien allgegenwärtig. Dort erklären und bewerten sie Finanzprodukte. Häufig geben sie – ausdrücklich oder zwischen den Zeilen – Empfehlungen, ob sich ein bestimmtes Produkt lohnt. Hier stellt sich die Frage, inwieweit und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen sie dies überhaupt dürfen – insbesondere, wenn sie in manchen Fällen (offen oder verdeckt) als Vertriebspartner der Produktgeber auftreten. VVP gibt Ihnen einen Überblick.

Inhaltsverzeichnis
- Was genau ist ein Finfluencer?
- Finfluencer benötigen keine berufliche Qualifikation
- Finfluencer: Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige
- Influencer dürfen Versicherungen erklären und bewerben
- Finfluencer als Tippgeber
- Finfluencer kann unter Missbrauchsverordnung fallen
- Konkludentes Handeln – Beratungs-/Vermittlungsvertrag
- Abmahnung: Teil der Branche nimmt Finfluencer ins Visier
- Forderung nach einem Ethikkodex für Influencer
- Forderung nach verbindlichen Richtlinien für Influencer
- EU-Kleinanlegerstrategie: Europäische Vorgaben kommen
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AUSGABE: VVP 2/2026, S. 5 · ID: 50634577