RechtsschutzversicherungWährend des Deckungsprozesses klärt sich die Rechtslage
| Erfolgt im Deckungsschutzverfahren des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: durch den Gerichtshof der Europäischen Union in den sog. Dieselverfahren) zu seinen Gunsten, sind für die Beurteilung des Deckungsschutzanspruchs die Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich. |
So entschied es der BGH (5.6.24, IV ZR 140/23, Abruf-Nr. 242284).
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AUSGABE: VK 9/2024, S. 145 · ID: 50123054