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Sept. 2024

WohngebäudeversicherungDas gilt zum Versicherungsschutz beim Austritt von Wasser aus einer Ablaufrinne

Abo-Inhalt05.09.2024885 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Bei einem unterirdisch verlaufendes Rohr, in das eine offene Rinne entwässert, handelt es sich nicht um ein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen. So entschied es das LG Wuppertal. |

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AUSGABE: VK 9/2024, S. 148 · ID: 50125112

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