Private UnfallversicherungAusschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
| Ein vereinbarter Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen bezieht auch Fälle ein, in denen die versicherte Person zwar nicht in ihrer Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit gestört ist, aber infolge Geistesstörung nicht in der Lage ist, ihre Handlungen rational zu steuern. So entschied es das OLG Karlsruhe. |
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AUSGABE: VK 9/2024, S. 156 · ID: 50120949