Kfz-VersicherungSchädiger muss Kosten für geforderten Reparaturablaufplan zahlen
Fordert der VR einen Reparaturablaufplan an, muss er die Kosten dafür (im Urteilsfall 82,11 EUR brutto) erstatten.
Das gilt nach Ansicht des AG Mühldorf a. Inn auch, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, der Ablaufplan sei nicht aussagekräftig genug. Denn auf dessen Ausgestaltung hat der Geschädigte keinen Einfluss (11.3.25, 1 C 295/24, Abruf-Nr. 248525, eingesandt von Rechtsanwalt Achim Wichtermann, Dorfen).
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AUSGABE: VK 3/2026, S. 41 · ID: 50717191
