HaftpflichtversicherungArzt muss nicht über Kostenerstattung durch Privatversicherung aufklären
Mit der Pflicht eines Arztes, seine Patienten über die Kosten einer geplanten Operation aufzuklären, hat sich die 2. Zivilkammer des LG Frankenthal in einem Berufungsverfahren befasst. Danach besteht eine solche Aufklärungspflicht nur, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Bei Privatpatienten gilt zudem der Grundsatz, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und der Kostenübernahme erkundigen müssen, so die Kammer.
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 3/2026, S. 49 · ID: 50667559
