HeilbehandlungKostenaufklärung gegenüber Privatpatienten
Ein privat versicherter Patient muss vom Behandler nicht generell über die Frage aufgeklärt werden, ob die private Krankenkasse die Kosten eines invasiven Eingriffs übernimmt oder nicht. Allerdings empfiehlt sich eine Aufklärung über diesen Umstand. Das ist das Fazit einer Entscheidung des LG Frankenthal.
Relevanz für die Praxis
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AUSGABE: FMP 2/2026, S. 39 · ID: 50679118
