KostenerstattungPatient muss Erstattungsanspruch nicht abtreten – so sichern (Chef-)Ärzte ihr Honorar
Abo-Inhalt01.04.20264 Min. LesedauerVon RAin Lea Sammerl, Voss.Partner, Münster, voss-medizinrecht.de
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Patienten sind aus dem Behandlungsverhältnis nicht verpflichtet, ihren Erstattungsanspruch gegen die private Krankenversicherung (PKV) an den behandelnden (Chef-)Arzt abzutreten. Das gilt auch dann, wenn die PKV Einwendungen gegen die Erstattung der Kosten einer ambulanten ärztlichen Behandlung erhebt (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 06.06.2025, Az. 5 U 8/25). Das Urteil ist für alle privat liquidierenden (Chef-)Ärztinnen und Ärzte relevant.
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