ArzthaftungsrechtAufklärung in besonderen Situationen: Eingriff mit nur relativer Indikation
| Den Behandlungsweg auszuwählen, ist grundsätzlich Arztsache. Behandelnde Ärzte müssen sich jedoch an die rechtlichen Aufklärungsanforderungen halten (CB 04/2018, Seite 8 und CB 05/2018, Seite 6). Das gilt auch für sogenannte „relative Indikationen“. Damit sind Maßnahmen gemeint, die für den Patienten zwar vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig sind. Wenn eine Operation „nur“ relativ indiziert ist, muss der Arzt den Patienten über eine konservative Behandlung als echte Alternative aufklären (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 15.12.2017, Az. 26 U 3/14, dejure.org). |
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AUSGABE: CB 6/2018, S. 8 · ID: 45299008
