WohnungseigentumsrechtZurückbehaltungsrecht gegenüber Wohngeldansprüchen der Eigentümergemeinschaft
Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen.
Das gilt nach dem BGH (14.11.25, V ZR 190/24, Abruf-Nr. 251619) auch, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf anerkannte oder rechtskräftig zuerkannte Ansprüche gestützt wird, wie etwa den Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung. Der BGH hat damit die bisher streitige Frage im Sinne der Liquidität der Eigentümergemeinschaft entschieden. Die Vorschusszahlungen sind aus seiner Sicht das zentrale Finanzierungsinstrument der Eigentümergemeinschaft und dürfe als solches nicht beeinträchtigt werden.
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AUSGABE: FMP 2/2026, S. 24 · ID: 50679065
