KostenrechtErstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsgutachtens
Die Kosten für das Einholen eines privaten Rechtsgutachtens zur Brüssel Ia-VO sind nicht nach § 91 ZPO erstattungsfähig, weil es Sache des Rechtsanwalts ist, die Rechtslage zu beurteilen.
Nach Ansicht des OLG Hamburg (18.7.25, 4 W 87/25, Abruf-Nr. 252090) sind Kosten für private Rechtsgutachten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. dazu auch Jaspersen in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 56. Edition Stand 1.3.25, § 91 Rn. 144.5 m. w. N.). Daran ändert nach Ansicht des OLG auch nichts, dass sich das LG (zunächst) für international nicht zuständig angesehen hat.
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AUSGABE: FMP 2/2026, S. 26 · ID: 50679081

