ZwangssicherungshypothekZwangssicherungshypothek und Insolvenz des Schuldners: So kann der Gläubiger Kosten sparen
Abo-Inhalt27.11.2025270 Min. LesedauerVon Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, Berlin
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entscheidung
OLG Dresden| Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie betreiben als Gläubiger die Zwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 866 Abs. 1 ZPO) im Grundbuch. Das Grundbuchamt lehnt Ihren Eintragungsantrag ab. Sie legen Beschwerde (§ 71 GBO) dagegen ein. Bevor darüber entschieden wird, wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Wie Sie nun im Kosteninteresse des Gläubigers weiter verfahren sollten, zeigt der beispielhafte Fall des OLG Dresden. |
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AUSGABE: VE 12/2025, S. 212 · ID: 50608878