Kfz-KaskoversicherungÜberlegungen zum „Werkstattrisiko“: Gilt es auch für Reparaturen bei Kaskoschäden?
Eine sehr umstrittene Frage ist die der Anwendung der Grundsätze des „Werkstattrisikos“ auch auf Reparaturen bei Kaskoschäden. Auf den ersten Blick ist man geneigt zu sagen: „Warum denn nicht?“. Denn die Situation des VN ist vergleichbar mit der bei Haftpflichtschäden. Ist das Fahrzeug erst einmal in der Werkstatt, hat er keinen Einfluss mehr auf die Vorgänge, weil die Schadenbeseitigung in einer ihm fremden und von ihm nicht beeinflussbaren Sphäre stattfindet. VK stellt die Sichten dar.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Blick in die schadenrechtliche Ursuppe
- 2. Vorteilsausgleich liefert Versicherungsrecht serienmäßig mit
- 3. Der Umfang der Erstattungsleistung in Kaskoverträgen
- 4. BGH-Versicherungssenat sieht subjektbezogene Komponente
- 5. Beispiele aus der Rechtsprechung
- 6. Vorteilsausgleichsabtretung pragmatisch anbieten
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AUSGABE: VK 3/2026, S. 55 · ID: 50668018

