Umsatzsteuer§ 4 Nr. 29 UStG: EuGH erweitert Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften
§ 4 Nr. 29 UStG befreit Leistungen einer Mitgliederorganisation an ihre Mitglieder, die nicht vorsteuerabzugsfähig sind, unter bestimmen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer. Zweck der Regelung ist, die Mitglieder – mangels Vorsteuerabzug – durch eine Besteuerung nicht unangemessen zu belasten. Die deutsche Finanzverwaltung legt diese Regelung sehr restriktiv aus. Ein neues Urteil des EuGH erweitert dagegen die Anwendung der EU-Vorschrift, und damit auch der deutschen Regelungen.
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AUSGABE: VB 3/2026, S. 8 · ID: 50750177