VereinsrechtWann kann ein Notvorstand bestellt werden?
Die Bestellung eines Notvorstands nach § 29 BGB ist eine Sonderregelung, die von der Rechtsprechung eng ausgelegt wird. Ein Fall vor dem KG Berlin zeigt die Anforderungen an die Bestellung.
Über diesen Fall hatte das KG Berlin zu entscheiden
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AUSGABE: VB 3/2026, S. 19 · ID: 50766285