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VBVereinsBrief
März 2026

SpendenrechtBFH: Für Auslandsspenden gelten die Vorgaben des deutschen Spendenrechts

03.03.20262 Min. Lesedauer IWW

Der BFH hat bestätigt, dass für den steuerlichen Abzug von Spenden ins Ausland die Vorgaben des deutschen Spendenrechts gelten.

Das Finanzamt hatte im konkreten Fall die Berücksichtigung einer Spende an eine Schweizer Stiftung mit der Begründung abgelehnt, dass zwar ein Spendenabzug an Organisationen in der EU und im EWR möglich sei, nicht jedoch in der Schweiz. Der BFH schloss zwar den Abzug einer Auslandsspende in die Schweiz nicht aus. Die Schweizer Stiftung erfüllte aber nicht die Voraussetzungen für den Spendenabzug. Es gelten hier die Regelungen des deutschen Spendenrechts. Im konkreten Fall konnte der Spender nicht nachweisen, dass es sich um eine Körperschaft handelte, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 2 KStG steuerbefreit wäre, wenn sie inländische Einkünfte erzielte. Diese Nachweispflicht trifft bei Zuwendungen an eine ausländische Körperschaft den inländischen Spender. Konkret erfüllte die Satzung nicht die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben zur Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit. Außerdem fehlten entsprechende Nachweise zur tatsächlichen Geschäftsführung (BFH, Urteil vom 01.10.2025, Az. X R 20/22, Abruf-Nr. 252255).

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AUSGABE: VB 3/2026, S. 1 · ID: 50765062

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