ProzessrechtWiedereinsetzung nach Eingang bei „falschem“ Gericht?
Zu den Folgen des Eingangs der Rechtsbeschwerde bei einem falschen Gericht verhält sich ein KG-Beschluss.
Das AG Tiergarten hatte den Einspruch des Betroffenen mit Urteil vom 5.9.25 verworfen. Dessen Rechtsbeschwerde ist – trotz ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung – nach Zustellung des Urteils am 11.9.25 vom Verteidiger am 16.9.25 Uhr per beA an das EGVP des LG Berlin I gesandt worden. Von dort wurde sie am 19.9.2025 an das EGVP des AG Tiergarten weitergeleitet.
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AUSGABE: VA 4/2026, S. 72 · ID: 50658202
