FahrverbotAbsehen vom Fahrverbot bei einem Landwirt
Allein der Umstand, dass der Betroffene als selbstständiger Landwirt in der „heißen Phase“ seiner Erwerbstätigkeit Landmaschinen verwenden muss, rechtfertigt kein Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen bzw. eine Beschränkung des Fahrverbots auf Personenkraftwagen ohne weiteren Vortrag und unter Berücksichtigung erheblicher Voreintragungen.
Mit der Begründung hat das OLG Brandenburg (27.10.25, 1 ORbs 181/25, Abruf-Nr. 252173) das Absehen vom Fahrverbot nach einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verneint.
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AUSGABE: VA 4/2026, S. 70 · ID: 50658235
