ReparaturkostenLeasing und subjektbezogener Schadenbegriff
| In VA 22, 194 hatten wir unter der Überschrift „Leasingfahrzeug und Aktivlegitimation“ auf den sogenannten „Haftungsschaden“ hingewiesen und den Textbaustein Abruf-Nr. 48663031 zur Verfügung gestellt. Die Gerichte sind insoweit vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom 26.4.22, VI ZR 147/21, Abruf-Nr. 230188 sehr aufmerksam geworden. |
1. AG Coburg: Wer will jetzt welchen Schaden geltend machen?
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AUSGABE: VA 4/2023, S. 61 · ID: 49234410