GeschwindigkeitsmessungGeschwindigkeitsmessung mit Motorrad in Schrägfahrt
| Die Geschwindigkeitsmessung mittels des ProVida-Systems durch ein während des Messvorgangs in Schrägfahrt nachfahrendes Polizeimotorrad genügt nicht den Anforderungen, welche an ein standardisiertes Messverfahren zu stellen sind. |
So hat das OLG Hamm entschieden (9.1.23, 5 RBs 334/22, Abruf-Nr. 233523). Folge war, dass die vom AG getroffenen tatsächlichen Feststellungen nicht ausreichten. Denn es lag lediglich ein individuelles Messverfahren ohne die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit vor. Das AG musste daher – wovon es selbst zutreffend ausgegangen war – die Korrektheit des Messergebnisses individuell prüfen (OLG Bamberg zfs 17, 171; OLG Naumburg DAR 16; 403).
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AUSGABE: VA 4/2023, S. 65 · ID: 49232201