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FahrverbotBei Rotlichtverstoß mit Spurwechsel greift das Regelfahrverbot

04.03.20261 Min. Lesedauer IWW

Das BayObLG hat festgestellt, dass ein Regelfahrverbot in Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß grundsätzlich auch bei Wechsel auf die durch Rotlicht gesperrte Fahrtrichtung im Kreuzungsbereich zu verhängen ist.

Das BayObLG hat seiner Entscheidung (24.10.25, 201 ObOWi 699/25, Abruf-Nr. 252181) folgende Leitsätze vorangestellt:

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AUSGABE: VA 4/2026, S. 71 · ID: 50686588

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