FahrerlaubnisentzugNach E-Scooter-Trunkenheitsfahrt muss mit Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden
17.11.2025293 Min. Lesedauer IWW
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| Weitere zwei Gerichte haben sich zur Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. zu einem Fahrverbot nach einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB/§ 24a Abs. 1 StVG) mit einem E-Scooter geäußert. |
1. Die Bauart des Fahrzeugs ist nur ein untergeordneter Aspekt
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AUSGABE: VA 12/2025, S. 219 · ID: 50501704