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ReparaturkostenAG Büdingen zur überragenden Bedeutung des Schadengutachtens

15.03.20233775 Min. Lesedauer IWW

| Das AG Büdingen hat in einer aktuellen Entscheidung die überragende Bedeutung des Schadengutachtens im Rahmen des subjektbezogenen Schadenbegriffs beschrieben. UE stellt das lesenswerte Urteil kurz vor. |

Von einem Geschädigten, der über keine besondere Erfahrung bei der Abwicklung von Unfallschäden verfügt, kann nicht mehr erwartet werden, als dass er zunächst einen unabhängigen Experten mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragt. Das Schadengutachten eines freien und unabhängigen Sachverständigen ist der Garant dafür, dass der Geschädigte seine Schadensminderungspflicht nicht verletzt, wenn er anhand dieses Gutachtens eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Gutachten dem Geschädigten keinen Anlass zu Zweifeln geben muss (AG Büdingen, Urteil vom 24.02.2023, Az. 2 C 301/22, Abruf-Nr. 234197, eingesandt von Rechtsanwalt Frank Mohr, Gießen).

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AUSGABE: UE 4/2023, S. 1 · ID: 49249444

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