SchadengutachtenLG Bremen: Online-Gutachten ohne Besichtigung durch den Gutachter sind unzulässig
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Rechtsstreit hat das LG Bremen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil einem Anbieter von Online-Schadengutachten untersagt, damit zu werben, der Verbraucher selbst müsse nur Lichtbilder vom beschädigten Fahrzeug schicken, dann bekomme er binnen weniger Minuten ein Schadengutachten für die Schadenregulierung. Das sei irreführend und daher wettbewerbswidrig.
LG Bremen weist Anbieter von Online-Schadengutachten in Schranken
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AUSGABE: UE 4/2026, S. 15 · ID: 50786830