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Besondere VerfahrenssituationMehrwertvergleich: Erst kürzen, dann anrechnen oder erst anrechnen, dann kürzen?

Top-BeitragAbo-Inhalt22.02.20232349 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist es tägliche Praxis, dass der Anwalt zunächst außergerichtlich tätig wird und anschließend im gerichtlichen Verfahren einen Vergleich schließt, der auch nicht rechtshängige Gegenstände mitumfasst (sog. Mehrwertvergleich). Bei der Abrechnung stellt sich regelmäßig die Frage nach der Reihenfolge der Abrechnungsschritte und ob der Anwalt bei einer Alternative bevorzugt wird. Der folgende Beitrag klärt auf. |

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AUSGABE: RVGprof 3/2023, S. 44 · ID: 49041725

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