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ErgänzungspflegschaftIn diesen Fällen kann der Ergänzungspfleger eine Vergütung nach dem RVG verlangen

Abo-Inhalt12.03.20267 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

In der Praxis entsteht oft das Problem, wie die Vergütung eines Ergänzungspflegers, der (zufällig) Rechtsanwalt ist, abzurechnen ist, wenn seine Tätigkeit anwaltliche Fachkenntnisse erfordert. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Ergänzungspfleger einen notariellen Grundstückskaufvertrag über 42 Mio. EUR im Rahmen einer Erbengemeinschaft zu prüfen.

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AUSGABE: RVGprof 3/2026, S. 56 · ID: 50699601

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