Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. RVGprof RVG professionell
  3. Keine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Streitantrags

März 2026

MahnverfahrenKeine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Streitantrags

Abo-Inhalt19.02.20262 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

Es ist noch nicht geklärt, wer die Kosten eines Mahn- und Streitverfahrens trägt, wenn der Antragsteller nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens wieder zurücknimmt. Ist dies kostenrechtlich wie eine Klagerücknahme zu behandeln oder darf überhaupt eine Kostenentscheidung ergehen? Das LG Passau hat in einem solchen Fall entschieden.

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: RVGprof 3/2026, S. 46 · ID: 50699536

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte