AuslagenAnwaltliche Beweispflicht, wenn der Mandant nachträglich anderen Wohnort behauptet
| Eine Partei darf sich einen Anwalt nahe ihrem Wohnsitz nehmen. Aber nur weil die Post des Mandanten an eine bestimmte Adresse geschickt wird, heißt das noch lange nicht, dass dieser dort auch gewöhnlich wohnt. Dies sei nach Ansicht des OLG Bamberg entscheidend und zwinge den Anwalt, dies zu beweisen und den Wohnsitz nicht lediglich glaubhaft zu machen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 3/2023, S. 41 · ID: 49056064
