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HonorartippSo wird ein Untätigkeitseinspruch abgerechnet

Abo-Inhalt17.03.20263 Min. LesedauerVon RA Hans-Günther Gilgan, Senden

Was ist zu tun, wenn das FA mehrere Monate eine Steuererklärung nicht bearbeitet, keine Rückfragen stellt, keine Belege anfordert und keinen Kontakt aufnimmt, weder zum Steuerberater noch zu dessen Mandanten? Oder wenn das FA auch nach fünf Wochen weder auf eine über ELSTER gestellte Nachfrage antwortet noch auf mehrfache Versuche hin telefonisch zu erreichen ist? In diesen Fällen hat der Berater zwei voneinander zu unterscheidende Möglichkeiten.

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AUSGABE: KP 4/2026, S. 78 · ID: 50691174

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