Arbeitsrecht„Hier herrscht ein Hitlerregime!“ – schwerwiegende Entgleisung rechtfertigt fristlose Kündigung
| Grobe Beleidigungen und Bedrohungen des Vorgesetzten stellen einen Grund für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung dar. Solche Entgleisungen sind als so schwerwiegend anzusehen, dass das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen, das Interesse des Arbeitnehmers an Weiterbeschäftigung überwiegt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es dann nicht, so die Essenz aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 06.11.2020 (Az. 10 Sa 280/19). |
Maurer erhielt Kündigungsschreiben – und bedrohte Geschäftsführer
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