Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Wer sich eigenmächtig selbst beurlaubt, riskiert die fristlose Kündigung

Juni 2022

ArbeitsrechtWer sich eigenmächtig selbst beurlaubt, riskiert die fristlose Kündigung

Abo-Inhalt27.04.20225083 Min. Lesedauer IWW

| Wenn ein Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fernbleibt und sich eigenmächtig selbst beurlaubt, darf der Arbeitgeber ihm außerordentlich kündigen (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.11.2021, Az. 5 Sa 88/21, Abruf-Nr. 226862). Das Urteil betrifft zwar einen Busfahrer, ist aber auch für Angestellte in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Physiopraxen) relevant. Wichtig ist vor allem folgender Grundsatz: Selbst wenn Angestellte in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Urlaub oder Freistellung haben, dürfen sie diesen nicht eigenmächtig durchsetzen. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PP 6/2022, S. 11 · ID: 48228142

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte