HaftungsrechtVerletzung beim gemeinsamen Nordic Walking: kein Haftungsausschluss für den Schädiger
| Wer beim gemeinsamen Nordic Walking die Stöcke falsch einsetzt, sodass eine andere Person darüber stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann sich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. Der Geschädigte muss aber seiner Schadensminderungspflicht nachkommen. Im vorliegenden Fall musste der Schädiger daher nicht zahlen (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.07.2020, Az. 6 U 46/18, Abruf-Nr. 217470). |
Sachverhalt: Unachtsamkeit des Schädigers führt zur Handverletzung
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AUSGABE: PP 6/2022, S. 8 · ID: 48228789