MietrechtLegionellen: Schon bei Gefahrbesorgnis 10 Prozent Mietminderung möglich
| Für die Feststellung eines Mietmangels kommt es nicht darauf an, ob die Nutzung der Trinkwasserversorgung mit Sicherheit zu einer Gesundheitsgefährdung geführt hat (z. B. durch Überschreiten eines durch Richtlinien oder Verordnungen aufgestellten Grenzwerts). Es genügt, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Eine reine Gefahrbesorgnis wegen Legionellenbelastung rechtfertigt eine Mietminderung von 10 Prozent (Amtsgericht Wedding, Urteil vom 17.03.2022, Az.13 C 335/21, Abruf-Nr. 229980). |
Legionellenwert überschritten, Mietminderungsklage erfolgreich
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AUSGABE: PP 9/2022, S. 12 · ID: 48516621