EntgeltfortzahlungKeine selbst verschuldete AU durch Reise in Hochrisikogebiet, wenn Inzidenz in Deutschland höher
| Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt. Die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) findet keine Anwendung (Arbeitsgericht [ArbG] Kiel, Urteil vom 27.06.2022, Az. 5 Ca 229 f/22, Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PP 9/2022, S. 10 · ID: 48506129
