Heilmittelverordnung„Blankoverordnung“: Entwurf zum Finanzstabilisierungsgesetz sieht keine Frist mehr für vertragliche Einigung vor
| Die Frist für eine vertragliche Vereinbarung über die sog. Blankoverordnung wurde gestrichen. Das geht aus dem Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hervor (online unter iww.de/s6848; ebenda, Seite 3). |
Der Gesetzgeber begründet die Streichung der Frist damit, dass sich der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände zunächst nicht über die Rahmenverträge einigen konnten und mehrere Schiedsverfahren erforderlich wurden (vgl. PP 08/2021, Seite 3 ff.). Daher und weil die Verhandlungen in den unterschiedlichen Heilmittelbereichen ohnehin zu verschiedenen Zeitpunkten abgeschlossen sein werden, wurde im Finanzstabilisierungsgesetz auf einen konkreten Termin verzichtet.
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AUSGABE: PP 9/2022, S. 1 · ID: 48548240