HeilmittelverordnungDGUV und Heilmittelverbände verständigen sich auf Übergangsregelungen zur Fristenregelung
| Zurzeit verhandeln die Physiotherapieverbände mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über neue Verträge. In diesem Zusammenhang haben sich beide Seiten auf Übergangsregelungen zur Fristenregelung verständigt. Wegen der fortdauernden Coronapandemie gelten weiterhin Übergangsregelungen – so lange, bis die neuen Verträge in Kraft treten. |
Die Übergangsregelungen im Überblick |
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AUSGABE: PP 9/2022, S. 1 · ID: 48548330