Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. MK Mietrecht kompakt
  3. „Gasalarm“: Auswirkungen auf Mietverhältnisse

MKMietrecht kompakt

Notfallplan Gas„Gasalarm“: Auswirkungen auf Mietverhältnisse

Abo-Inhalt22.09.20228394 Min. LesedauerVon RA Dr. Hans-Reinold Horst, Hannover/Solingen

| Der „Notfallplan Gas“ des Bundeswirtschaftsministeriums ist bereits in der Frühwarn- und Alarmstufe verkündet worden. Kommt es zum Ausruf der dritten „Notfallstufe“, kann die Bundesregierung Verordnungen zu Einsatz, Verteilung, Transport und Einsparung von Energie erlassen. Zudem kommt der Bundesnetzagentur federführend die Rolle des Lastenverteilers zu. Über die Rationierung von Gas wird bereits mancherorts laut nachgedacht. Die drängenden Fragen zu den Auswirkungen auf Mietverhältnisse sind: Können Mieter die Miete mindern, wenn bisher geläufige „Mindesttemperaturen“ in der Wohnung nicht mehr gewährleistet werden können oder eine Versorgung mit Heizwärme unterbleibt? Müssen Vermieter dann für Ersatzbeheizung sorgen? Kann die Miete bei Heizungseinschränkungen oder -ausfällen gemindert werden? Der folgende Beitrag gibt Antworten. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: MK 10/2022, S. 193 · ID: 48543747

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte