MietminderungBGH zur Mietminderung bei Baulärm
| Nicht zuletzt die Anstrengungen, durch den Neubau von Wohnungen die Wohnungsmärkte in deutschen Städten zu entspannen, führen dazu, dass das Thema Baulärm ein „Dauerbrenner“ ist. Anders als beim „Bolzplatz“ (BGH 29.4.15, VIII ZR 197/14) muss der Mieter mit Baulärm nicht dauerhaft leben. Ob und unter welchen Voraussetzungen er sich auf eine Herabsetzung der Miete nach § 536 Abs. 1 BGB berufen kann, hat der BGH nun erneut entschieden. Dabei hat er auch verbreitete Interpretationsfehler seiner Rechtsprechung erläutert. |
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: MK 3/2022, S. 48 · ID: 47979797

