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MKMietrecht kompakt

MietminderungWasserschaden im Bad rechtfertigt Minderung von 40 Prozent

27.02.20222796 Min. Lesedauer IWW

| Für einen Wasserschaden im Bad der Mietwohnung, der dazu geführt hat, dass mehrere Wände, u. a. auch die zum Schlafzimmer, durchfeuchtet wurden und Schimmel auftrat, ist eine Minderung in Höhe von 40 Prozent angemessen (AG Paderborn 29.6.21, 54 C 20/21, Abruf-Nr. 227409). |

Beachten Sie I Welche Mietminderung angemessen ist, lässt sich nur für den jeweiligen Einzelfall festlegen und ist ggf. nach § 287 ZPO durch das Gericht zu schätzen. Bedeutsam ist insbesondere das Gewicht des Mangels sowie das Ausmaß der durch ihn verursachten Gebrauchsbeeinträchtigungen, ihre Dauer, die grundsätzlich taggenau zu berücksichtigen ist, sowie die vertragliche Leistungsbewertung und die Verkehrssitte (BeckOGK/Bieder, 1.4.21, BGB § 536 Rn. 103).

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AUSGABE: MK 3/2022, S. 42 · ID: 47979793

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