ArbeitsrechtHitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung!
| Einem Arbeitnehmer, der einem Kollegen mit einem Hitlergruß gegenübertritt, darf fristlos gekündigt werden. Diese Geste ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss (Arbeitsgericht [AG] Hamburg, Urteil vom 20.10.16, Az. 12 Ca 348/15). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PP 6/2022, S. 12 · ID: 48228112
