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Der praktische FallDrittstaatenverluste bei gewerblich geprägten Personengesellschaften

Abo-Inhalt27.02.202610 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Christian Beitler, OAR und Dipl.-Finw. (FH) Mirko Leichsenring, AR, beide hessische Finanzverwaltungvon Dipl.-Finw. (FH) Christian Beitler, OAR und Dipl.-Finw. (FH) Mirko Leichsenring, AR, beide hessische Finanzverwaltung

Gewerblich geprägte Personengesellschaften werden oft als Anlagevehikel genutzt, bergen aber steuerlich komplexe Risiken – besonders bei Investments in Drittstaaten. Die zentrale Frage für die Praxis lautet: Wie sind Verluste aus solchen Beteiligungen zu behandeln? Der folgende Musterfall zeigt, wie nationale Vorschriften, DBA und das Feststellungsverfahren zusammenwirken. Dabei wird insbesondere erläutert, wann Verluste nach § 2a EStG berücksichtigt werden, wie die Betriebsstättenregelungen zu verstehen sind und welche Abkommensrechte greifen.

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AUSGABE: PIStB 3/2026, S. 64 · ID: 50701671

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