SonderausgabenZuwendungsbestätigungen bei Auslandsspenden: Inlandsformular ist nutzbar
Im Zuwendungsempfängerregister (ZER) eingetragene ausländische Organisationen können die inländischen Zuwendungsbestätigungsformulare verwenden – entscheidend sind vollständige Angaben (vgl. Deloitte Tax-News vom 11.2.26).
Spenden an ausländische gemeinnützige Körperschaften aus dem EU-/EWR-Raum können beim Spender nur dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die empfangende Organisation im ZER eingetragen ist (s. auch PIStB 24, 61). Ein häufiges Praxisproblem betrifft jedoch die Ausgestaltung der Zuwendungsbestätigung: Für ausländische Organisationen existieren derzeit keine speziellen amtlichen Muster, sodass sich die Frage stellt, welches Formular zulässig ist.
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AUSGABE: PIStB 3/2026, S. 57 · ID: 50712794
